Batteriegesetzhinweise

Hinweise zum Batteriegesetz und Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Müll­tonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes gekennzeichnet.

 

„Cd”  steht für Cadmium.
„Hg” steht für Quecksilber.
„Pb” steht für Blei.

 

Den vollständigen Gesetztestext des BattG finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de/battg/